Zur Gewährleistung der Konformität mit geltenden Rechtsvorschriften und mit den Vorgaben der von uns implementierten Normen, Standards und Verpflichtungen aus Verträgen sowie zur Minimierung von Korruptions- und anderen Non-Compliance-Risiken ergreifen wir umfassende Maßnahmen.
Die Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften prüfen wir auf der Basis regelmäßig aktualisierter Rechtskataster, zum Beispiel für Umwelt- und Lebensmittelrecht – ggf. durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratung.
Im Rahmen unserer Risikobewertung haben wir den Bereich Umweltcompliance als wesentlichen Teilbereich des Umweltmanagements identifiziert. Die Einhaltung geltender Vorschriften ist dabei selbsterklärend. Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an einer Verbesserung unserer Umweltleistung, beispielsweise indem wir ökologische Aspekte und Pflichten in unsere Geschäftstätigkeiten, Prozesse und Dokumente einbinden. Dies ist insbesondere in unserer Nachhaltigkeitspolitik verankert.
Vorschriften sowie bindende Verpflichtungen aus Verträgen, Genehmigungen und Selbstverpflichtungen wie Standards und Normen werden verbindlich direkt in die maßgeblichen Prozesse und Dokumente integriert. Diese unterliegen im Rahmen des Prüf- und Freigabeprozesses auch einer Konformitätsprüfung. In Bezug auf bindende Verpflichtungen aus Genehmigungen haben wir nur eine genehmigungspflichtige Anlage: Unser Röster. Er unterliegt einer 3-jährlichen Messpflichten in Bezug auf Emissionen (Cges, Nox und CO). Von der Lebensbaum Unternehmenspolitik über unsere Sozialrichtlinie bis hin zur Antikorruptionsrichtlinie wirken klare Vorgaben und eine ausgeprägte Werteorientierung auf rechts- und regelkonformes Verhalten hin. Im Rahmen unseres jährlichen internen Auditprogramms wird die Einhaltung in den betreffenden Bereichen überprüft. Des Weiteren werden in einer jährlich durchgeführten Risikobewertung neue Entwicklungen, Standards und gesetzliche Vorgaben beurteilt und, sofern relevant, Maßnahmen daraus abgeleitet. Darüber hinaus haben wir einen Compliance-Beauftragten im Unternehmen eingesetzt, der regelmäßig direkt an die Geschäftsleitung berichtet. In Abstimmung zwischen diesem und den Fachabteilungen werden fachspezifische Compliance-Themen identifiziert.
Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße festgestellt worden.
Direkter Kontakt zum Lebensbaum Compliance-Management unter: compliance@lebensbaum.de
In Sachen Hinweisgeberschutzgesetz haben wir im Berichtsjahr einen Hinweisgeberkanal eingerichtet, der über unsere Website zu erreichen ist. Damit ist es möglich, anonyme Meldungen über Verstöße einzureichen. Unsere Geschäftspartner sind gesamthaft über die Einrichtung des Kanals informiert worden. Ebenso wurde der Hinweis zum Hinweisgeberkanal in unsere Handlungsgrundsätze und die Richtlinie zur Sozialen und Ethischen Verantwortung aufgenommen.
Der Hinweisgeberkanal ist zu erreichen unter: www.lebensbaum.com/c/hinweisgeberkanal
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Lebensbaum Nachhaltigkeitsbericht
Stand: Dezember 2023
Kontakt:
Lebensbaum / Ulrich Walter GmbH
Dr.-Jürgen-Ulderup Straße 12
49356 Diepholz
Deutschland
Telefon: +49 (0)5441-9856-0
nachhaltig@lebensbaum.de
www.lebensbaum.de
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